WICHTIGE HINWEISE ZUM BESUCH DER GOTTESDIENSTE!
Wir bitten Sie wegen der aktuellen Situation:
Ab dem 30. Mai 2020 sind die Kirchengemeinden gemäß der neuen
Corona-Schutzverordnung für das Land NRW verpflichtet, alle Gottesdienstbesucherinnen
und -besucher namentlich zu registrieren (§ 2a), um die Kontaktdaten im Fall einer Infektion mit Covid-19 an das örtlich zuständige Gesundheitsamt weiterzugeben. Die Daten werden zu keinem anderen Zweck verarbeitet und vier Wochen nach dem Gottesdienst ordnungsgemäß vernichtet.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie bitte einen bereits zu Hause formlos ausgefüllten Zettel (Name, Anschrift, Tel.-Nr.) zu den Gottesdiensten mit.
Danke für Ihr Verständnis!
Danke für Ihr Gebet!
Ihr H. Portz, Pfr.
Die Angaben der Gottesdienstordnung gelten unter Vorbehalt. Aufgrund der aktuellen Situation können sich Änderungen, ergeben, die kurzfristig bekannt gegeben werden.
Bitte beachten Sie die Aushänge und Vermeldungen bei den Gottesdiensten!