Liebe Pfarrangehörige,
mit dieser Information versuchen wir, die Fragen zur
'Pfarrer-Gombert-Stiftung',
die nach der Bekanntgabe der Annerkennung im Pfarrbrief entstanden sind, zu beantworten.
Die erste Anregung zu einer solchen Stiftung gab Herr Pastor Gombert auf einer Kirchenvorstandssitzung im Januar 2004, nachdem vom Bischöflichen Generalvikariat das Finanz-Konsolidierungskonzept bekannt gegeben worden war. Die sich abzeichnende schwierige finanzielle Situation des Bistums Aachen gab dem erfahrenen Pastor Veranlassung zu dieser Aktion. Mit argumentativen Worten konnte der Pfarrer auch die Skeptiker in den Reihen des Kirchenvorstandes und des Pfarrgemeinderates von der Notwendigkeit der Errichtung einer Stiftung überzeugen.
Nach dem Strukturplan des Bistums werden der zu gründenden Gemeinschaft von Gemeinden (GvG) Langerwehe - bestehend aus den Pfarreien St. Martin Langerwehe, St. Katharina Wenau und St. Martinus D´horn - u.a. zuerkannt:
1,7 Priester/Diakone, 1,7 Gemeindereferenten/innen und 1 Kirchenmusiker mit erheblich reduziertem Beschäftigungsumfang.
Bei den anderen liturgischen und pastoralen Diensten setzt das Bistum den Einsatz von geschulten, ehrenamtlichen Laien voraus.
Außerdem steht fest, dass durch den Priestermangel die Zahl der Eucharistiefeiern sich erheblich vermindern wird.
Das bedeutet zum Beispiel im musischen Bereich:
Man mag die Aufzählung der Beispiele gar nicht mehr weiter verfolgen.
Jedenfalls waren das Argumente, denen die Gremien sich nicht verschließen konnten und auch nicht verschlossen haben. Eine Möglichkeit zur Lösung dieses Problems wurde in der Gründung einer Stiftung erkannt und die entsprechenden Beschlüsse beim KV und PGR gefasst.
Es galt nun entsprechende Informationen einzuholen, damit die Gründung in die Wege geleitet werden konnte. Dies geschah im Internet und durch Erkundungen bei vorhandenen Stiftungen, u.a. der Pfarre St. Anna, Düren. Wertvolle Hilfe erhielten wir durch Herrn Leibold von der PAX Bank.
Außerdem benannten die Gremien aus ihren Reihen Mitglieder, die mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betraut wurden.
Dies waren:
Am 19. April 2005 fand dann die Gründung der Stiftung und die Annahme der erarbeiteten Satzung durch die vorgenannten Personen statt.
Diese Damen und Herren bildeten auch nach Beschlüssen der Gremien den Vorstand der Stiftung.
Der Vorstand bestellte auf der vorhin erwähnten Gründungssitzung:
(Herr Pastor Gombert verzichtete auf den ihm angetragenen Vorsitz)
Auf der konstituierenden Sitzung des PGR am 7.12.2005 wurde Frau Vera Hepp als Vertreterin des PGR in den Vorstand der Stiftung gewählt. Der Stiftungsvorstand kann weitere Mitglieder berufen.
Die Beantragung der Anerkennung durch die Bezirksregierung erfolgte am nächsten Tag. Um sicher zu sein, dass die Stiftung als gemeinnützig anerkannt werde, wurde dem Finanzamt Düren die Satzung zur Prüfung vorgelegt. Hierbei gab es keine Beanstandung.
Aber die Bezirksregierung hatte bei einigen Formulierungen Bedenken. Ihrer Ansicht nach, war die Stiftung eine rein kirchliche und als solche gehörte sie in die Aufsicht des Bistums.
Unser Bestreben aber war es, das Bistum 'herauszuhalten', da wir um das zur Anerkennung benötigte 'Kleingeld' von 50.000,00 € bangten, wenn das Bistum mitmischte.
Diese Angst verflüchtigte sich aber, als die Stiftungsaufsicht des Bistums uns versicherte, dass das Bistum keine 'Zugriff- und Verfügungsmöglichkeiten' auf Stiftungen öffentlichen Rechts habe und ihre Aufgabe nur darin bestünde, die stiftungsgemäße Verwendung der Erträge zu prüfen und diese Aufgabe von der Bezirksregierung übernehmen würde. Auch die Bezirksregierung bestätigte diese Aussage.
Hieraus ergaben sich wiederum kleinere Änderungen in der erarbeiteten Satzung, denen noch welche auf Wunsch der Oberfinanzdirektion Düsseldorf, Abteilung Köln, und der Bezirksregierung, Abt. Stiftungswesen, folgten.
Schließlich stellten wir Mitte November erneut den Antrag auf Anerkennung der Stiftung mit der überarbeiteten Satzung.
Mit Datum vom 24. November 2005 erfolgte die langersehnte Anerkennung der 'Pfarrer-Gombert-Stiftung' - als kirchliche Stiftung privaten Rechts - durch die Bezirksregierung Köln und mit Bescheid vom 13.12.2005 die Bescheinigung vom Finanzamt Düren, dass die Stiftung 'unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen Zwecken im Sinne §§ 51 ff. AO und zu den §5 Abs.1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen' dient.
Auf der Vorstandssitzung am 19. Januar 2006 erklärte Frau Maria Reuter aus Gesundheitsgründen ihren Verzicht auf den Sitz im Vorstand. Der Vorstand dankte ihr für den großen Einsatz für die Stiftung, der besonders ausgeprägt war, durch die Anerkennungsbemühungen. Gemäß der Satzung beriefen die verbleibenden Vorstandsmitglieder Frau Maria Mayer in den Vorstand.
Eine Stiftung öffentlichen Rechts soll nach dem Stiftungsgesetz von NRW vom Februar 2005 nur dann errichtet werden, wenn ein Stiftungskapital von mindestens 50.000,00 € vorliegt.
Nach der Nennung dieser Voraussetzung bei der ersten Erwähnung einer Stiftungsgründung schien für alle Anwesenden diese Gründung in weite Ferne zu rücken.
Allerdings war Herr Pastor Gombert ja auch erst kurze Zeit Pfarradministrator von der Pfarre D´horn und daher war uns sein Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad noch unbekannt.
Seiner Initiative und seinem zielgerichteten Bemühen ist es zu verdanken, dass bis zur Gründung am 19.04.2005 das erforderliche Gründungskapital und bei der Anerkennung weit mehr vorhanden war. Dies ist natürlich ein weiterer Grund gewesen, die Stiftung nach ihm zu benennen, obwohl er gar nicht so dafür war. Auch wollte er nicht sein Konterfei im Briefkopf gedruckt sehen, aber sein Wahlspruch: 'Einer trage des anderen Last' durfte benutzt werden.
Unsere Zielsetzung ist es, möglichst bald durch Zustockung das Stiftungskapital auf 100.000,00 zu erhöhen, damit in den vorgenannten Situationen Hilfen aus der Stiftung gewährt werden können, denn es dürfen nur die Erträge des Stiftungskapitals verausgabt werden.
Aus diesem 'Topf' wird es nicht möglich sein, eine/einen Organistin/en, oder einen anderen Vollzeitjob zu finanzieren, wie schon jetzt durch unsere Pfarre kursiert.
Auch ist nicht daran gedacht, Konzerte oder deren Einstudierungen über die Stiftung zu finanzieren. Aber es sollte möglich sein, zu besonderen liturgischen Ereignissen auch besondere Gestaltungs-formen zu ermöglichen, für die keine Kirchensteuermittel zur Verfügung stehen.
Auf Grund der Satzung ist gesichert, dass Mittel nur für den jetzigen Pfarrbereich D´horn ausgegeben werden dürfen.
Wie Sie sehen, dient die Stiftung dazu, auch in Zukunft unseren Pfarrangehörigen besondere schön gestaltete liturgische Feiern zu bieten, die auch für die Seele manchmal nötig sind. Unsere Gottesdienste sollen die Menschen auch in Jahren noch ansprechen und nicht durch finanzielle Engpässe zu 'monotonen Abhandlungen' absinken.
Vielleicht ist es Ihnen möglich, uns durch eine Spende zur 'Pfarrer-Gombert-Stiftung' in unseren Bemühungen zu unterstützen. Auch die kleinste Gabe nehmen wir dankbar an, denn wie sagt der Volksmund: 'Auch Kleinvieh macht Mist'. Selbstverständlich können wir auf Wunsch Spendenquittungen ausstellen.