Von den Erträgen der Stiftung können Maßnahmen finanziell unterstützt werden, sofern hierfür keine ausreichenden Kirchensteuermittel mehr zur Verfügung stehen.
Der Stiftungszweck wird unter anderem verwirklicht durch „die Förderung gestalterischer Elemente zur Bereicherung der Liturgie…“, z.B.:
- Unterstützung des Kirchenchors
- Förderung der Kinder- und Jugendseelsorge
- Leitung von Kinder- oder Jugendchören durch pädagogische und musikalische Fachkräfte
- Die Verpflichtung von KirchenmusikerInnen bei Beerdigungen, Hochzeiten, Jubelfeiern oder anderen besonderen Gottesdiensten, falls der Kirchenmusiker / die Kirchenmusikerin der Pfarre verhindert ist oder ausfällt.