Heiraten in Wenau

Kirchliche Heirat (c) CC0 1.0 - Public Domain (von unsplash.com)

Sie überlegen, ob Sie in unserer alten Klosterkirche in Wenau heiraten möchten? Dazu möchten wir Ihnen ein paar Hinweise geben.

  • Eine/r von Ihnen kommt/stammt aus der Pfarrgemeinde St. Katharina Wenau? Dann ist Wenau Ihre Heimatkirche/-gemeinde, und das bedeutet: Sie können mit unserem Pfarrbüro und dann mit Pfr. Portz einen Hochzeitstermin absprechen (es sei denn, Ihrer Trauung soll ein anderer Priester assistieren). Die Küster- und Organistendienste sind für Sie kostenfrei (außer bei Sonderwünschen).
  • Sie kommen/stammen aus einer anderen Pfarrgemeinde? Dann besteht auch die Möglichkeit, in Wenau zu heiraten. Nach vorheriger Absprache über das Pfarrbüro können Sie gerne mit Pfr. Portz einen Termin vereinbaren oder selbst einen Priester/Diakon mitbringen. Der trauende Geistliche wird dann alle Formalitäten mit Ihnen klären.  Für Küster/Verwaltung und Organist erbitten wir bei auswärtigen Paaren eine Aufwandsentschädigung von je 40,-- EUR.
  • Formalitäten: Von Paaren, bei denen beide Partner bisher weder standesamtlich noch kirchlich verheiratet waren, benötigen wir von den katholischen Partnern einen sog. "Auszug aus dem Taufregister" (erhältlich beim Pfarramt der Gemeinde, in der Sie getauft wurden).
    Bei Sondersituationen (z. B. Konfessionsverschiedenheit, zivile Vorehe bei einem Partner, Scheidung, Kirchenaustritt eines Partners) informieren Sie bitte den Traupriester/-diakon rechtzeitig. In diesem Fall müssen weitere Klärungen und Formalitäten erfolgen.
    In der Regel geht der kirchlichen Trauung auch ein Eheseminar auf Dekanats- oder Regionalebene voraus, in dem Sie mit anderen Paaren unter Anleitung noch einmal Grunderfahrungen und Grundgehalte von Partnerschaft/christlicher Ehe reflektieren.
  • Eine evtl. Ausschmückung der Kirche mit Blumen, Schleifen etc. können Sie gerne vornehmen (lassen), müssen dies aber auch selbst bezahlen. Bitte sprechen Sie Wünsche und Liefertermine mit unserem Zentralen Pfarrbüro ab (siehe unten).
  • Musikalische Gestaltung, die über das übliche Maß hinausgeht (z. B. Solist/in), ist auch möglich. Die dargebotenen Stücke sollten aber zum Anlass und zum Kirchenraum passen. Die Kosten müssten Sie auch hier selbst übemehmen. Wir bitten, musikalische Sonderwünsche mit dem jeweiligen Organisten und/oder dem Traupriester/-diakon abzusprechen!
  • Der Kirchenvorstand hält während eines Hochzeitsgottesdienstes die Kollekte für die Aktion "Wenau braucht Hilfe". Mit dieser Aktion soll die Bausubstanz der Klosteranlage dauerhaft erhalten und gepflegt werden, damit auch nach Ihnen noch Brautpaare in Wenau heiraten können!
  • Aus Gründen der Sicherheit und der Pietät im Umgang mit Lebensmitteln ist es nicht erlaubt, in oder vor der Kirche Reis zu streuen. Ebenso ist das Streuen von Blütenblättern in der Kirche nicht erwünscht.
  • Für das Fotografieren/Filmen/Videoaufnahmen gilt im Interesse einer schönen und würdigen Feier: Eine Videoaufnahme des ganzen Gottesdienstes ist von einem festen, nicht störenden Standpunkt aus möglich (z. B. Orgelbühne oder Chorraum). Fotos bitte nur von einer dazu beauftragten Person machen lassen. Und dies auch nicht während der ganzen Feier, sondern nur zum Einzug, während der Trauzeremonie und zum Auszug. Fotos im Vorgarten des Pfarrhauses bitte nur nach vorheriger Anfrage (Privatgelände!).
  • Da in unserer Klosteranlage ständig Renovierungsbedarf besteht, ist es nicht zu vermeiden, dass in oder vor der Kirche für eine gewisse Zeit Gerüste aufgebaut oder Baumaterialien gelagert werden. Wir bitten dafür um Verständnis. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass der Klosterhof Privatgelände ist. Das Wenden einer Kutsche sowie das Parken von Fahrzeugen der Kirchenbesucher ist dort nicht gestattet.
  • Für einen (Sekt-)Empfang nach der Hochzeit steht Ihnen der Vorplatz der Kirche kostenlos zur Verfügung.

Haben Sie weitere Fragen?
Bitte wenden Sie sich damit sowie zu einerTerminvereinbarung Ihres gewünschten Trauterims frühzeitig an das
Zentrale Pfarrbüro in Langerwehe, Tel.: 02423-2224

Neuer Inhalts-Abschnitt