Kirchenvorstand

Für die Verwaltung des Kirchenvermögens in den Kirchengemeinden ist maßgebend das Preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (111. Bd. Nr. 11, 54).
Danach verwaltet der Kirchenvorstand (KV) das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens.
Die Kirchenvorsteher werden für sechs Jahre gewählt, allerdings muss alle drei Jahre die Hälfte der Kirchenvorsteher neu gewählt werden. 

Der Kirchenvorstand von St. Katharina Wenau besteht aus sechs gewählten Mitgliedern sowie dem Pfarrer als Vorsitzendem.

Bollig, Hermann-Josef


stellv. Vorsitzender,
Vermietungen und Verpachtungen,
Kassenprüfer

Liebeck, Reiner

Delegierter im KGV Inden/Langerwehe

Meisenberg, Christine

Delegierte im KGV Inden/Langerwehe

Tack, Helga

 

Portz, Heinz, Pfr.

Pfarrer und Vorsitzender

Schröder, Dirk

Delegierter im KGV Düren-Eifel,
Kassenprüfer

Wirtz, Arnold

Protokollführer
Delegierter im KGV Düren-Eifel

St. Katharina Wenau (c) Arno Kaminski
St. Katharina Wenau