Für die Verwaltung des Kirchenvermögens in den Kirchengemeinden ist maßgebend das Preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (111. Bd. Nr. 11, 54).
Danach verwaltet der Kirchenvorstand (KV) das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens.
Die Kirchenvorsteher werden für sechs Jahre gewählt, allerdings muss alle drei Jahre die Hälfte der Kirchenvorsteher neu gewählt werden.
Der Kirchenvorstand von St. Katharina Wenau besteht aus sechs gewählten Mitgliedern sowie dem Pfarrer als Vorsitzendem.
Bollig, Hermann-Josef |
stellv. Vorsitzender, |
Liebeck, Reiner |
Delegierter im KGV Inden/Langerwehe |
Meisenberg, Christine |
Delegierte im KGV Inden/Langerwehe |
Tack, Helga |
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Portz, Heinz, Pfr. |
Pfarrer und Vorsitzender |
Schröder, Dirk |
Delegierter im KGV Düren-Eifel, |
Wirtz, Arnold |
Protokollführer |